Antrag auf ein Dienst-iPad

Hinweise der Dienststelle

1. Datenzugriff

Das Dienst-iPad wird über ein Mobile-Device-Management-System (Relution) verwaltet. Aus Gründen der Administration und Sicherheit besteht seitens der Dienststelle im Bedarfsfall die technische Möglichkeit des Zugriffs auf das Gerät und die darauf gespeicherten Daten, einschließlich des Gerätestandorts (z. B. bei Wartung oder Verlust). Eine routinemäßige Überwachung findet nicht statt.

2. Anbringen von Aufklebern

Das Bekleben des Geräts oder der Schutzhülle mit Stickern oder anderen Verzierungen ist nicht gestattet, da Kleberückstände das Material beschädigen können. Insbesondere das Abkleben der Frontkamera kann zu dauerhaften Schäden führen. Ein Fernzugriff auf die Kamera ist technisch ausgeschlossen.

3. Schadens- oder Verlustfall

Im Schadens- oder Verlustfall gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen sowie dienst- oder tarifrechtlichen Bestimmungen. Nach derzeitigem Stand (Februar 2026) haftet ihr für Schäden oder Verlust, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Ob ein solcher Fall vorliegt, wird stets individuell geprüft. Wir empfehlen, den bestehenden Versicherungsschutz zu klären. Schäden oder Verluste sind unverzüglich der Dienststelle zu melden. (Beispiel: Grob fahrlässiges Verhalten kann erfüllt sein, wenn das Gerät mit einer Saftflasche in der Tasche transportiert wird und diese ausläuft.)

4. Vorgänger-Dienstgerät

Das Vorgänger-Dienstgerät muss erst vollständig (inkl.Ladegerät und Tastatur) abgegeben werden, bevor das neue Dienst-Ipad ausgehändigt wird.

5. App Store

Der Apple App Store ist auf den Geräten nicht verfügbar; eine Anmeldung mit einer privaten Apple-ID ist nicht möglich. Stattdessen steht ein schulischer App Store zur Verfügung, der von uns verwaltet wird. App-Vorschläge oder Anfragen können jederzeit eingereicht werden. Diese werden geprüft und dann in den schulischen App Store aufgenommen. Kostenfreie Apps mit optionaler privater Anmeldung können genutzt werden (z.B. ARD-Mediathek). Privat erworbene, kostenpflichtige Apps können nicht installiert werden.

Dokumentation und Hinweise zur Überlassung eines dienstlichen iPads

1. Überlassene Arbeitsmittel

Die Heinrich-Hertz-Schule stellt der/m Mitarbeiter/in ein iPad als Dienstgerät zur Verfügung. Das iPad inklusive Zubehör und inklusive der zur Verfügung gestellten Programme sowie alle in Verbindung mit dem iPad eingesetzten Datenspeicher einschließlich aller Sicherungskopien bleiben dabei Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung).

Apple iPad, Gen 11, a16, 128 GB inkl. Zubehör:
- Logitech Rugged Combo 4 Tastatur/Hülle
- Logitech Crayon Eingabestift
- Displayschutzfolie (bereits aufgebracht)
- Netzteil

Das Gerät wird als "Arbeitsmittel" bezeichnet.

2. Eigentum und Haftung

Das Arbeitsmittel verbleibt im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg und darf – sofern nichts anderes bestimmt ist – nur für dienstliche Zwecke genutzt werden. Es ist auf Verlangen der Schule an diese herauszugeben.

Hinsichtlich der Haftung im Falle der Beschädigung und des Verlustes der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel einschließlich des Verlustes von Daten- bzw. Aktenbeständen gelten die jeweiligen gesetzlichen bzw. dienst- oder tarifrechtlichen Bestimmungen. Bei Schäden und/oder Verlust ist unverzüglich die Dienststelle zu informieren.

3. Rückgabe

Die Schule behält sich vor, die Überlassung des Arbeitsmittels zu widerrufen, insbesondere wenn die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter gegen die anwendbaren Regelungen oder Bestimmungen verstößt.

Verlangt die Schule die Rückgabe des Arbeitsmittels, so ist dieses am darauffolgenden Arbeitstag der Schule zu übergeben.

Im Falle der Beendigung des Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses – insbesondere durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Aufhebung, Ablauf der Befristung, Anfechtung oder gerichtliche Entscheidung, Entlassung aus dem Beamtenverhältnis – ist die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter verpflichtet, die Arbeitsmittel spätestens zum Beendigungsdatum an die Schule zurückzugeben. Dies gilt auch dann, wenn bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Rechtsstreit anhängig ist.

4. Datenschutz und Ergänzende Regelungen

Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter ist verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes.

Daten und Informationen sind so zu schützen, dass Dritte (einschließlich Familienangehörige) diese nicht einsehen und nicht auf sie zugreifen können. Dies gilt insbesondere bei Nutzung des Arbeitsmittels im öffentlichen Raum (z.B. im ÖPNV) und auch für Ausdrucke und Datenträger.

Das Arbeitsmittel darf nur von der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter selbst genutzt werden; es darf unbefugten Personen nicht überlassen werden, auch nicht zeitweise.

5. Ergänzende Regelungen

Daten

  • Bei Nichtbenutzung oder wenn sich das Gerät außerhalb des Aufmerksamkeitsbereichs der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters befindet, ist es zu sperren oder auszuschalten.
  • Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hat die IT-Ausstattung sicher zu verwahren und vor Verlust zu schützen. Bei Verlust ist unverzüglich die Dienststelle zu informieren.

Sicherheitsregelungen bei Nutzung nicht dienstlicher WLAN-Router

Für das Arbeiten außerhalb des schulischen WLANs empfiehlt es sich, die im Folgenden dargestellten Maßnahmen zu treffen, um die Anwender (hier Lehrkräfte) vor eventuellen Gefährdungen zu schützen. Es ist zu beachten, dass ein nicht gesichertes WLAN leicht von unberechtigten Personen mitgenutzt werden kann und Internet-Zugriffe über dieses WLAN initiiert werden können. Der Betreiber eines WLANs ist daher verpflichtet, Vorsorge gegen die unberechtigte Mitnutzung zu treffen. Soll ein privater WLAN-Router dienstlich für die Nutzung des Arbeitsmittels genutzt werden, sind folgende Mindestanforderungen für die Sicherheitsparameter zu erfüllen:

  • Verschlüsselung: Es ist WPA2 einzusetzen. Ist dies technisch nicht möglich, so darf im Ausnahmefall WPA eingesetzt werden.
  • Es wird empfohlen, einen komplexen Schlüssel (PSK - Pre Shared Key) einzusetzen.
    Richtlinien bei der Schlüsselvergabe könnten bspw. sein:
  • Das Passwort muss mindestens 12 Zeichen umfassen.
  • Für das Passwort sind folgende Zeichen erlaubt: Kleinbuchstaben (a-z), Großbuchstaben (A-Z), Ziffern (0-9), die Sonderzeichen
    ( ) [ ] { } ? ! $ % & / = * + ~ , . ; : < > - _
  • Es müssen mindestens zwei 2 Zeichenarten und bei einer Passwortlänge unter 12 Zeichen mindestens 3 Zeichenarten verwendet werden.
  • Das Standard-Administrationskennwort (häufig auf der Rückseite des Routers angebracht) sollte im Rahmen der Erstinbetriebnahme geändert werden.

Die Administration des Routers von außen sollte nicht, bzw. nur mit geeigneten Verschlüsselungsmaßnahmen, ermöglicht werden.

  • Der Name des verwendeten WLAN (SSID) sollte nach Inbetriebnahme geändert werden, damit ein Rückschluss auf den Internet-Anbieter und den Router-Hersteller vermieden werden kann.